Waffensachkundelehrgang 2013


Vom 07.04. bis  05.05.2013 ist der Waffensachkundelehrgang 2013 vom KSSV Neustadt in Kooperation mit dem KSV  Wedemark-Langenhagen  durchgeführt worden und  am 05.05.2013 mit der schriftlichen Prüfung zu Ende gegangen.

Der Lehrgang umfasste 32 Lerneinheiten (LE, 1xLE=45 Min.), Praxistest im Umgang mit Schußwaffen, schriftliche Prüfung und ggf. mündliche Prüfung.

Inhalte:
Waffenrechtliche Grundlage
Beschussrechtliche Grundlagen
Notwehr und Notstand
Waffentechnische Grundlagen
Handhabung von Schusswaffen

 

Der Unterricht wurde durchgeführt von Uwe Kaché (Referent für Waffenrecht des KSV Langenhagen-Wedemark) und Stefan Henke (Referent für Waffenrecht des KSSV Neustadt)

als Lehrgangsleiter. Als NSSV-Prüfer war Michael Prelle eingesetzt. Veranstaltungsorte waren das Schützenhaus Empede-Himmelreich (Theorie und Prüfung) und der Schießstand Langenforth (Praxis). Von 25 Teilnehmern aus den Kreisverbänden Burgdorf, Leine, Langenhagen-Wedemark und Neustadt a. Rbge. haben 22 Teilnehmer die Prüfung bestanden .
Die Waffensachkundeausbildung einschließlich Standaufsicht stellt die Einstiegsqualifikation für alle weiteren Ausbildungsstufen des NSSV dar. Die Sachkundeausbildung sichert die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Sie ist ebenfalls erforderlich für verantwortliche Aufsichtspersonen auf
Schießstätten für Feuerwaffen. Die Sachkunde versetzt den künftigen Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht) bei Feuerwaffen in die Lage, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerecht umzugehen sowie die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für diesen Umgang zu beherrschen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen stellt sicher, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen.

 

Die Lehrgangsteilnehmer mit den Ausbildern Uwe Kaché
(ganz rechts) und Stefan Henke (ganz links).